Exekutive, Legislative & Judikative

  • Das Thema dieses Treads ist die Gewaltenteilung.


    Aktuell liegen alle diese Gewalten defakto bei Hochamt für Jurisdiktion.


    Eindeutig von Nyame, Hochamt für Jurisdiktion und Senat gewollt ist, dass die Legislative (Gesetzgebende Gewalt) an den Senat abgegeben wird.


    Die Frage ist jetzt, wollen wir einen zusätzlichen Beamtenapperat, der dem Hochamt für Jurisdiktion die Exekutive (Ausführende Gewalt) abnimmt?


    Eine Alternative währe es, zwischen einem Iudex iudicare (Richter/Rechtsberater) und einem Iudex exsequi (Polizei) zu unterscheiden, was sich auch durch unterschiedliche Ausbildungen darstellen würde.

    KIA<br />ehemals offizieller Stellvertreter des Judex<br />Tzeentch-Anhänger

    Einmal editiert, zuletzt von Iudex Secundus Optimus Solidus ()

  • Könnte man die Exekutive nicht föderativ organisieren und dabei Minimalregelungen festlegen, sodass im Normalfall eine hierarchisch organisierte Miliz diese Aufgaben wahrnimmt, die in Städten, Dörfern und Festungen angesiedelt ist und das Gebiet dazwischen unter sich aufteilt (Voronoi-Diagramm :D)? Das würde einerseits den Protektoraten einigen Gestaltungsfreiraum lassen und andererseits auch leicht ermöglichen, dass Milizen in Conplots eingebunden werden, weil die Milizeinheit eines Dorfes o.ä. leicht durch NSCs dargestellt werden kann.

  • [...]Die Frage ist jetzt, wollen wir einen zusätzlichen Beamtenapperat, der dem Hochamt für Jurisdiktion die Exekutive (Ausführende Gewalt) abnimmt?
    Eine Alternative währe es, zwischen einem Iudex iudicare (Richter/Rechtsberater) und einem Iudex exsequi (Polizei) zu unterscheiden, was sich auch durch unterschiedliche Ausbildungen darstellen würde.


    Aus meiner Sicht: Nein.
    Das führt zu mehr Verwaltung, höheren Abstimmungsbedarf und damit zu mehr Trägheit des gesamten Apparates, der aus meiner Sicht eh schon viel zu "beamtenlastig" ist.
    Ausserdem haben wir dann endgültig ein modernes Staatswesen, was ein Parlament (=Senat), eine Art Verfassunggericht oder obersten Richter (=Iudex iudicare) und noch sowas wie einen Innenminister oder obersten Polizeichef (=Iudex exsequi) beinhaltet.
    Ist für meinen Geschmack viel zu modern.


    Prinzipiell lässt sich das sicher auch so


    Könnte man die Exekutive nicht föderativ organisieren und dabei Minimalregelungen festlegen, sodass im Normalfall eine hierarchisch organisierte Miliz diese Aufgaben wahrnimmt, die in Städten, Dörfern und Festungen angesiedelt ist und das Gebiet dazwischen unter sich aufteilt (Voronoi-Diagramm :D)? Das würde einerseits den Protektoraten einigen Gestaltungsfreiraum lassen und andererseits auch leicht ermöglichen, dass Milizen in Conplots eingebunden werden, weil die Milizeinheit eines Dorfes o.ä. leicht durch NSCs dargestellt werden kann.


    organisieren, wobei man nicht unbedingt algorithmische Geometrie bemühen muss, weil dabei sicher Gebiete entstehen, die über Protektoratsgrenzen hinweg gehen und weiterhin nicht berücksichtigt ist, dass dichter besiedelte Gebiete die Wahrscheinlichkeit für eine höhere Verbrechensrate aufweisen .
    Ich denke auch, dass das sowieso schon so gehandhabt wird. Eigentlich braucht es dazu nur noch eine wie auch immer geartete Festlegung, eine Direktive, ein Edikt oder was auch immer.
    Jedenfalls bitte nicht noch mehr Hochamt-Dings-Bums-Murks .... Sry...


    EDIT:
    Weiterhin fällt mir dabei noch auf, das wir dann (wenn wir sowas wie Polizei enführen) zwischen innerer und äusserer Sicherheit, also zwischen Polizei und Miltär, trennen. Muss nicht sein.

    [size=8pt]Daheim verblasst, der Krieg rückt nah, mit vielen Pfaden liegt er da und lockt durch Schatten, durch Trug und Nacht, bis endlich Stern um Stern erwacht.[/size]

    Einmal editiert, zuletzt von Erik ()

  • Nur als Denkanstoss, wie man es machen kann:


    In den Kaiserlanden ist das ganze (in der Theorie) so organisiert: Auf den Reichsstrassen, in den Wegstationen und in reichsunmittelbaren Orten gilt kaiserliches Rercht, da sind die Legionen für die Durchsetzung des Rechts zuständig und die kaiserlichen Freigrafen für die Rechtsprechung.
    in den Fürstentümern regelt der jeweilige Fürst, wie die Gesetze des Fürstentums, die bestimmten Reichsgesetzen nicht wiedersprechen aber ansonsten durchaus abweichen dürfen.
    In den Freien Städten hat der jeweilige Rat diese Funktion.
    In den Gebieten, die weder zu einem Fürstentum oder einer Freien Stadt noch zu einer Reichsstrasse, Wegstation oder einem reichsunmittelbaren Ort gehören, gelten die Gesetze des Reiches, jedoch ist für die Durchsetzung der zuständig, der dazu in der Lage ist. Z.B. hat eine Karawane, die durch die grossen östlichen wälder fährt, das Recht, Räuber nach Reichsrecht selbst zu verurteilen und hinzurichten. In Streitfällen kann an die Landvögte (II. Instanz) und an die kaiserlichen Freigrafen (III. Instanz) appelliert werden. Letzte Appellationsinstanz ist der Kaiser selbst.
    Eine Legislative im eigentlichen Sinne gibt es nicht, das Reichsrecht wurde auf Reichstagen verhandelt und dann verkündet, die Gesetze der Fürstentümer bestanden davor bereits und müssen Reichsrechtkonform ausgelegt werden. Eine Änderung oder Erneuerung der Gesetze (diese heissen so da sie ein für alle mal gesetzt sind) ist nicht vorgesehen.


    Nur als Info, wie das Thema in anderen Welten behandelt wird.
    Im Grunde ist mir das, was ihr da gerade fabriziert, viel zu modern und vor allem viel zu veränderlich.

  • Olaf, ich denke es war wie Heinrich schrieb, ein Vorschlag wie man es machen könnte , nicht muß ;-)
    Und rechtsstaat hin oder her....ich empfinde das auch als massig viel Aufwand, der hier betrieben wird.
    Ich hab trotzdem Respekt vor der Leistung hier , es scheint euch ja auch Spaß zu machen.
    Ist halt ein Hobby ;-)


  • Nur am Rande:
    Das Nördliche Siegel ist ein Rechtsstaat, KEIN Kaiserreich.


    Ganz klar NEIN!


    ich könnte dir das jetzt anhand der entsprechenden Definitionen ausklabüstern, warum das Nördliche Siegel kein Rechtsstaat sein kann, aber das würde hier den Rahmen sprengen.


    Ich wollte nur mal ein alternatives system darstellen, um eine weitere Anregung zu geben, ich wollte damit nicht sagen, dass ihr irgendwas davon übernehmen solltet.

  • Okay, meine Herren, Kindergarten einstellen.


    IST-Zustand
    Sämtliche Gewalten sind unmittelbar auf Archon & Nyame konzentriert. Es existiert keine Gewaltenteilung.


    WIRD-Zustand (zu diskutieren; dargestellt ist derzeitige Lage nach Siegelrolle)


    • Es gibt eine (angedeutete) Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive

    • Die Legislative ist auf Reichs- bzw. Siegelebene der Senat. Er ist alleinig für die Gesetzgebung für reichsweite Gesetze zuständig. Auf Protektoratsebene ist es zunächst der Protektor; er kann allerdings (mit Zustimmung des Senats) in seinem Protektorat eine für dieses Protektorat geltende Gewaltenteilung oder sogar -trennung einführen, wenn er will.

    • Die Judikative wird durch das Hochamt der Jurisdiktion ausgeübt.

    • Die Exekutive besteht aus Archon & Nyame, den Protektoren und denjenigen, die sie beauftragen.

    • Angehörige der Exekutive können die Judikative gleicher oder niederer Rangordnung verbindliche Weisungen erteilen. Archon & Nyame können gesetzesgleiche Verwaltungsakte erlassen.

    Schon Gandalf wusste: &quot;... in den Osten gehe ich nicht.&quot; (Die Zwei Türme, 4, Kapitel 5)<br />--<br />Khorass Terennio, Iudex Maximus des Nördlichen Reichs<br />Kelnozz, Sargtlin des Qu\'ellar Zress