Nördliches Gerichtsgesetz

  • Nördliches Gerichtsgesetz
    Abschnitt 1: Rechtsebenen
    Artikel 1
    (1) Die höchste Richterliche Ebene im Nördlichen Reich sind Ihre Exellenzen, die ehrenwerten Nyame Ka'Shalee Zress und ihr Archons Walays von Rabenschrey.
    (2) Die mittlere Ebene ist das Hochamt für Jurisdiktion.
    (3) Die unterste Ebene und damit erste Anlaufstelle für alle Einwohner und Besucher des Nördlichen Reiches sind die Protektoren des jeweiligen Protektorrates. Wenn ein Protektor einen Vertreter für diese Aufgabe bestimmt, so muss dieser vom Hochamt für jurisdiktion entsprechend ausgebildet worden sein, bevor der Vertreter die Aufgabe übernehmen kann.


    Artikel 2
    (1) Unteile von Nyame und Archon, sind nicht anfechtbar. Ein Wiederspruch gegen eines dieser Urteile kann als Hochverrat gewertet werden.
    (2) Unteile des Hochamtes für Jurisdiktion können durch Nyame und Archon aufgehoben werden. Dieser Weg steht jedoch nur bei Urteilen offen, die nicht bereits von einem Protektor oder dessen Vertreter und dem Hochamt für Jurisdiktion entschieden wurden.
    (3) Urteile eines Protektors oder dessen Vertreters können durch das Hochamt für Jurisdiktion aufgehoben werden. Dieses gilt auch für Urteile, die ein Iudex im Auftrag eines Protektors gefällt hat.
    (4) Wenn ein Urteil ungerecht erscheint oder ein Würdenträger des Nördlichen Reiches das Urteil für unangemessen empfindet, kann das Urteil an die nächst höhere Ebene überprüft werden.
    (5) Wenn ein Urteil durch eine höhere Ebene aufgehoben wird, wird auch ein neues Urteil durch diese höhere Ebene gefällt oder an das Hochamt für Jurisdiktion verwiesen.


    Abschitt 2: Gerichtsverfahren
    Artikel 3
    (1) Jeder Bewohner oder Gast hat das Recht, ein ihm widerfahrenes Unrecht durch das Recht des Nördlichen Reiches ahnden zu lassen.
    (2) Hierfür muss das Vergehen bei dem Protektor des Protektorrates, in dem das Vergehen geschehen ist oder beim Hochamt für Jurisdiktion angezeigt werden.
    (3) Wenn ein Vergehen angezeigt wird, ist die zuständige Stelle angehalten, dieses schnellstmöglich zu untersuchen. Hierbei gilt eine Unschuldvermutung.
    (4) Es ist möglich, jemanden direkt eines Vergehen bei dem Protektor des Protektorrates, in dem das Vergehen geschehen ist oder beim Hochamt für Jurisdiktion anzuzeigen. Zu beachten ist jedoch, dass das Vergehen von dem bewiesen werden muss, der das Vergehen eines anderen anzeigt.
    (5) Wenn jemand wegen einem Vergehen angezeigt wird, so wird er so lange als schuldig betrachtet, bis seine Unschuld bewiesen ist.


    Artikel 4
    (1) Nachdem ein Vergehen untersucht wurde, muss die zuständige Stelle ein Urteil fällen. Zu dem Urteil darf sich die zuständige Stelle mit das Hochamt für Jurisdiktion beraten.
    (2) Das Urteil muss im Rahmen des Rechtes des Nördlichen Reiches sowie der Schuld und den Möglichkeiten des zu Verurteilten liegen.
    (3) Das Urteil ist dem Verurteilten schnellstmöglich mitzuteilen und öffentlich aus zu hängen.
    (4) Eine Abschrift des Urteils sowie eine Abschrift der Protokolle zu diesem Prozess sind dem Hochamt für Jurisdiktion vorzulegen.
    (5) Jeglisches Urteil ist zeitnah zu vollstrechen.
    (6) Eine Ausnahme von Artikel 4, Absatz 5 hierbei bilden die Todesstrafe und die Blutschande. Hier ist vor der Unteilsvollstreckung Rücksprache mit dem Hochamt für Jurisdiktion zu halten und alle Verurteilten sind bis dahin gefangen zu halten.


    Absatz 3: Prozessrecht
    Artikel 5
    (1) Prozesse gegen Würdenträger des Nördlichen Reiches werden stets vor dem Hochamt für Jurisdiktion oder einer Höheren Stelle verhandelt.
    (2) Prozesse gegen Neches're oder Thul'heen obliegen ausschließlich der Nyame und dem Archon.
    (3) Prozesse gegen Hochämter können nur von Nyame und Archon oder einem von Ihren Exellenzen für diesen speziellen Fall beauftragten entschieden werden.
    (4) Prozesse gegen Diplomaten können nur von Nyame und Archon oder einem von Ihren Exellenzen für diesen speziellen Fall beauftragten entschieden werden.


    Artikel 6
    (1) Die zuständige Stelle hat bei einer Anzeige zeitnah zu reagieren, wobei die Dringlichkeit mit der schwere des Vergehens steigt.
    (2) Die zuständige Stelle ist berechtigt, jedes ihr als geeignet erscheinende Mittel zur Wahrheitsfindung ein zu setzen. Im Zweifelsfall ist vor Anwendung drastischer Mittel mit dem Hochamt für Jurisdiktion Rücksprache zu halten.
    (3) Nach der Prüfung aller zur Verfügung stehenden Fakten wird eine Gerichtsverhandlung eröffnet, welche nicht öffentlich sein muss. Die zuständige Stelle ist jedoch zu öffentlichen Verhandlungen zwecks Abschreckung angehalten.


    Artikel 7
    (1)Jeder Bewohner des Nördlichen Reiches hat wenn er eines mittleren oder schwereren Vergehen angeklagt wird das Recht, einen Rechtsbeistand vom Hochamt für Jurisdiktion anzufordern.


    Absatz 4: Prozesskosten
    Artikel 8
    (1) Der Verurteilte ist zur Deckung der Prozesskosten verpflichtet.
    (2) Hierfür kann jeglicher Besitz Beschlagnahmt werden und der Verurteilte zu Strafarbeit verurteilt werden, bis die Prozesskosten abgearbeitet sind.




    [hr]


    (Gerichtsverfassung) und Prozessrecht
    Rechtsmittel: Überprüfung durch das Hochamt (wann?); Gnadengesuch an Archon/Nyame<-Artikel 2.4 & 2.5
    Ausbildung der Richter?<-Artikel 1.3
    Wer magisch beeinflusst wird, kann nicht belangt werden…
    Würdenträger und Diplomaten (Immunität)<-Artikel 5, mit der ganz bewussten Option, dass Nyame und Archon diese auch deligieren können
    Beamte (Immunität)<-kommt ins Beamtenrecht



    [hr]



    Rot=ToDo
    Geändert durch Olaf/Optimus(gilt nicht für die erste Version)

    KIA<br />ehemals offizieller Stellvertreter des Judex<br />Tzeentch-Anhänger

    Einmal editiert, zuletzt von Iudex Secundus Optimus Solidus ()

  • Siehe meine ausführungen zum Strafrecht.


    Sinnvoll wäre ein Verfahrensrecht zur Streitschlichtung neben das strafrecht zu stellen, ohnde dass dem jetzt allzuviel materielles Zivilrecht beigegeben wird. Wichtig ist wieder die legitimation des rechts und der Entscheider sowie die klarstellung dass es sich nur um den ausformulierten willen der herrschenden macht handelt.

  • Wäre es nicht besser......


    Wenn ein Protektor ein Urteil fällt hat er somit eine „Entscheidung“ getroffen, so wäre ich dafür das diese Urteile nur von Archon oder Nyame aufgehoben werden können, da der Protektor eigentlich ihnen direkt untersteht. Denn man könnte ja jegliche „Urteils- bzw. Entscheidung“ auch immer „juristische“ anfechten bzw. hat mit Gesetzen zu tun und somit kommt immer irgendwie das Amt der des obersten Judex ins Spiel.


  • Wäre es nicht besser......


    Wenn ein Protektor ein Urteil fällt hat er somit eine „Entscheidung“ getroffen, so wäre ich dafür das diese Urteile nur von Archon oder Nyame aufgehoben werden können, da der Protektor eigentlich ihnen direkt untersteht.


    Im Prinzip stimmig, allerdings würde dies die Anzahl an Audienzen explodieren lassen und das mit vergleichsweise unwichtigen Kleinigkeiten.


    Zitat

    Denn man könnte ja jegliche „Urteils- bzw. Entscheidung“ auch immer „juristische“ anfechten bzw. hat mit Gesetzen zu tun und somit kommt immer irgendwie das Amt der des obersten Judex ins Spiel.


    Genau das ist der Plan. Aus den obigen Gründen; das Amt für Jurisdiktion stellt einen Filter vor Archon & Nyame dar.

    Schon Gandalf wusste: &quot;... in den Osten gehe ich nicht.&quot; (Die Zwei Türme, 4, Kapitel 5)<br />--<br />Khorass Terennio, Iudex Maximus des Nördlichen Reichs<br />Kelnozz, Sargtlin des Qu\'ellar Zress

  • Ich verstehe jetzt nicht ganz was hat das mit mehr Audienzen zu tun? Könnest du mir das bitte erläuterten.
    Ich glaube auch nicht, dass es allzu oft vorkommt, dass hier „Einspruch“ erhoben werden muss.


    Ich empfinde es als Eingriff in das Souverän eines Protectors der von Archon und Nyame bestellt wurde, das dies auf einer anderen Ebenere abgehandelt werden soll als direkt mit den "Lehnsherrn" selbst.

  • Wenn der Protektor (oder sein Stellvertreter) einen Fall entscheidet, so hat ja nach dem neuen Recht der Verurteilte eine Option, das ganze von höherer Ebene reviedieren zu lassen.
    Dieses gab es theoretisch nach dem GGuSK auch schon, auch wenn es nie benutzt wurde.


    Würde aber jetzt jeder kleine Dieb noch einmal bei Archon und Nyame vorsprechen können, so würden Ihre Exellenzen kaum noch für etwas anderes zeit haben.


    Und Einspruch kann jeder erheben, der IT lesen kann, da auch jeder Angeklagte die Möglichkeit hat, einen Judex zum Thema zu befragen. Und spätestens dieser wird ihn eventuell auch die Option des Einspruches hinweisen.
    Das Nördliche Siegel ist ein Rechtsstaat!



    Ich empfinde es als Eingriff in das Souverän eines Protectors der von Archon und Nyame bestellt wurde, das dies auf einer anderen Ebenere abgehandelt werden soll als direkt mit den "Lehnsherrn" selbst.


    Sorry, aber genau genommen ist ein Protektor auch nur ein Staatsdiener.

  • Das Ganze zeichnet für mich ein klares Bild und wird mir langsam klarer.
    Hier wird versucht eine dritte Instanz bestehend aus [NORD und des Jurisdiktion ] zwischen Archon und Nyame einzuziehen die klar die Souveränität des Protektors beschneiden soll und die absolute Kontrolle (+Ordnung) in jeglicher Form ausübt. Ich denke das hat mittlerweile der „Dümmste“ hier begriffen.


    Ich finde das absolut in Ordnung und auch sehr Spielschlüssig es ist ganz klar nachvollziehbar wenn man eine Drow als Nyame hat ;D.


    Hier jetzt immer gegen zu augmentieren sehe ich als müßig und kontraproduktiv an weil ja ein gewisses „Ziel“ erreicht werden soll, was ja auch in Ordnung ist.


    Die Struktur geht für mich als Achenar in Richtung Dunkles Reich (Torog Nai) hier ist es allerdings so dass alle De Facto mehr oder weniger „homogene“ NSCs waren und hier findet man eine individuelle inhomogene Spielerschaft vor. Man darf also gespannt sein wie sich das Ganze im Norden entwickelt wenn man das Ganze Konsequenz durchzieht.


    Ich würde allerdings noch zusätzlich empfehlen den Protektoren eine Art amtlichen „Berater“ zur Seite zu stellen, vor allem für die Anfangszeit damit man sich als Protektor einmal in das Ganze System einleben kann ohne gleich mal in ein Fettnäpfchen zu treten oder blöde Formalfehler zu begehen, die ja mitunter dann fatale Folgen für das ganze Lehen haben können – ups. :o


    (Edit) Ergänzung: Autoritäre Systeme haben durchaus ihre Vorteile!


  • Ich würde allerdings noch zusätzlich empfehlen den Protektoren eine Art amtlichen „Berater“ zur Seite zu stellen, vor allem für die Anfangszeit damit man sich als Protektor einmal in das Ganze System einleben kann ohne gleich mal in ein Fettnäpfchen zu treten oder blöde Formalfehler zu begehen, die ja mitunter dann fatale Folgen für das ganze Lehen haben können – ups. :o


    Das ist mit der Ausbildung der Judices (einer für jedes Protektorrat) auch so angedacht.
    Und nur um es noch einmal deutlich zu sagen:
    Es spricht absolut nichts dagegen, wenn ein Protektor gleichzeitig Judex ist.
    Er darf in diesem Fall auch durchaus zweimal über den gleichen Fall entscheiden. (Einmal als Protektor und einmal als Mitarbeiter des Hoachamtes für Jurisdiktion.)


    Es bietet nur die Möglichkeit, dass der Protektor diese Aufgabe deliegiert.


    Beispiel Selfiran:
    Der Protektor von Selfiran hat selber keine Lust, die Rechtsprechung zu übernehmen. Daher setzt er für diese Aufgabe den Iudex Secundus Optimus Solidus ein.
    Wenn jetzt in Selfiran ein Rechtsfall behandelt werden würde, würde der Judex (ich) den Fall als Stellvertreter des Protektors übernehmen.
    Sollte eine der beiden beteiligten Parteien das Urteil anfechten, so würde der Fall an das Hochamt für Jurisdiktion übertragen werden. Dort würde es allerdings sehr warscheinlich (aber nicht zwingend) von der selben Person bearbeitet werden.
    In einem solchen Falle würde ich mich jedoch sehr warscheinlich mit einem anderen Iudex beraten über den Fall.

  • Zitat

    Das Ganze zeichnet für mich ein klares Bild und wird mir langsam klarer.
    Hier wird versucht eine dritte Instanz bestehend aus [NORD und des Jurisdiktion ] zwischen Archon und Nyame einzuziehen die klar die Souveränität des Protektors beschneiden soll und die absolute Kontrolle (+Ordnung) in jeglicher Form ausübt. Ich denke das hat mittlerweile der „Dümmste“ hier begriffen.


    Nein, jeder der etwas nachdenken kann und nicht X andere Spielsysteme dazwischen schmeißt, weil er noch über all wo anders seins Finger drin haben muß , hat begriffen und versteht das es auch darum geht grade Spieler wie Archon und Nyame zu entlasten. Aus OT-Gründen.


    Du versuchst das System im Grunde mit zusätzlichen Beratern noch aufzublasen...hm..und lass mich raten, am liebsten Berater aus dem Kreis der Achenar, damit die auch weiterhin überall ihre Finger drin und dran haben *jetzt mal provokativ gesprochen*
    Nur, damit grad das nicht passiert, wird ja geredet. Und Olaf ja auch bestätigt, dass eben nicht die Protektoren beschnitten werden. Im Gegenteil.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele Spieler hier im Nordsiegel das Fingerspitzengefühl aufbringen wie mit dieser Sache umgegangen wird und auch was mögliche Konsequenzen angeht - es ist Rollenspiel und KEIN ROLLENLEBEN!!!!
    Und zum Glück kann man auch OT mit Leuten über Dinge reden, grad wenn man das Gefühl hat, etwas läuft nicht rund.


    Zumal deutlich ist das diese Dinge zwar da sind, aber kein Zwang sind. Auch hier geht es um Fingerspitzengefühl, Empathie etc.
    Wer Spiel auf dieser Ebene möchte kriegt es , da Leute wie der Judex, Elion , Aronee und Co das lebendig machen - aber ich hab noch nie erlebt das sie einem das penetrant aufdrängen. Und wer es ebend nicht möchte , da ist es auch ok - es soll doch einfach auch Spaß machen und jeder hat an anderen Dingen Spaß.


    Und im Grunde genommen ist es doch auch nett , dass wir nicht einfach alles vorgesetzt kriegen , sondern man den Prozess hier mit verfolgen kann, wie sich das entwickelt. Und ich bin froh das es Leute gibt die die Dinge machen, verstehen und dich ich ggf OT fragen kann.


    Allerdings verwundert es mich dann doch irgendwie , dass Du hier mitmischt - wo du doch ein Lehen im Südsiegel hast, also einem anderen Herrscher verpflichtet bist. Und wenn ich mich nicht täusche ,die Spielerin von Katharina doch aktiv hier teilnimmt.


    Ich finds langsam wirklich seltsam, dass es immer hieß man sollte sich für ein Siegel entscheiden und da spielen und dann gibts immer wieder diese Ausnahmen, die kreuz und quer durch die Siegel sich offenbar alles erlauben dürfen. Für mich als Otto-Normalspieler ist das schwer nachvollziehbar und macht Frust.

  • Tut mir leid ich sehe keine Wirkliche Entlastung von Archon und Nyame – da ja eigentlich nur „The High-End“ sprich die Riege um den Protektor direkt bespielt wird somit wird es unweigerlich wieder bei Archon und Nyame landen wird.


    „Sowie der Schelm denkt so ist er!“ Der Berater kann natürlich nur von der NORD oder der Jurisdiktion kommen für uns Achenar ist das Ganze ja auch noch Neu und wir könnten dieses Service gar nicht seriös anbieten.


    Du bist dir da also Sicher bei der Sache mit dem Fingerspitzengefühl – ich nicht!


    Grundsätzlich ist diese Situation IT so gewachsen und die Achenar wurden immer mehr in die Vermittler Rolle gezogen. Von Anbeginn an sind wir als Vermittler und Unterstützer zwischen den Siegeln tätig, ich denke wir haben in der Vergangenheit viel Arbeit für JEDES Siegel geleistet und in Zukunft wird es nicht anders sein. Wo unsere Hilfe benötigt wird da helfen wir mit, ohne wenn und aber. So war es am Anfang so, dass die Achenar alleine in Auftrag von Archon und Nyame das JdS ausgerichtet haben. Vorlage des gesamten Ablaufplanes an den LA, Bibliothek, Archon und Nyamen Dinner, Konvent-Sitzungen, Verhandlungen mit dem Stadtrat, komplette Bewachung des Konvents (50 Achenar) haben wir damals fast alles alleine geschaukelt.


    Da stimmen mich deine Worte schon etwas nachdenklich und auf ein wenig wehmütig. Aber ich denke vielleicht weißt du gewisse Sachen ja nicht. Und auch beim letzten JdS und CQ waren wir nicht ganz untätig.


    Noch zur weiteren Erklärung: Es gibt ein Ordensoberhaupt das dem Orden vorsteht und dieses hat auch über alles letztlich die Verantwortung. Alle anderen Ordensmitglieder sind also so gesehen Weisungsgebunden.


    Weiters „Der Klassiker“:
    Man kommt von einen Reich außerhalb Mythodeas das von einem Herrscher regiert wird dem man eigentlich untersteht aber auch hier einen Siegel (Archon, Nyame) die Treue geschworen hat. Grundsätzlich kein wirkliches Problem man spricht hier von „Mehrfach-Vasalität“.
    Oder man ist Mitglied in irgendeiner Vereinigung, Bund oder Glaubens-Gemeinschaft und hat auch ein Amt im Siegel auf das mein vereidigt ist etc. etc.
    So wie viele andere Gruppen oder Personen auf Mitraspera auch, ist es bei den Achenar nicht anders.



    Zu Kerstin - sprich Katharina als Spielerin wie du gesagt hast - sie ist ja auch Teil der Achenar-Orga nur zur Info - wichtig Entscheidungen werden aber vom Team gemeinsam getroffen und somit bin ich hier natürlich auch gefragt. Da hier OT-Area ist stellt das denke ich kein Problem dar.


    Wiie bei anderen Spielergruppen auch müssen wir als Orga auf die „Spielbarkeit“ und die Motivation unserer Spieler achten.
    Viel wichtiger ist aber, das was sich die Spieler ERSPIELT haben auch weiterhin Bestand hat und nicht durch diverse „Umstände“ einfach negiert, beschädigt oder gar kontrakariert wird. Ein weiterer Effekt ist das natürlich das so auch mehr auch auf Wünsche und Anliegen anderer Gruppen eingegangen werden soll. Ich hoffe du verstehst das. Denn es wird bei deiner Gruppe ja nicht viel anders sein.


    Die Wahrheit ist zumutbar!
    Ich würde mir von Dir wünschen, dass du einmal mehr auf mich/uns zugehst und die Dinge mal hinterfragst warum etwas ist wie es ist.
    Darum bitte ich dich lediglich um etwas mehr Fairness, lass mich mit deinen OT-Ressentiments gegenüber dem „Süden“, „Dieter“ (berechtig oder nicht) oder wem auch immer außen vor. Ich lasse mich weder von einem Süden noch von irgendeinem anderen Siegel vor den Karren spannen alles was WIR wollen ist in Ruhe spielen. Ich stehe Dir oder sowie auch Nicole und Jessi in keiner Weise feindseelig gegenüber im Gegenteil ich schätze Euer Tun und Euer Engagement über alle Maßen und das habe auch ganz klar gemacht, auch wenn das so manchen nicht gefallen hat. Sorry das musste ich mal loswerden - Also bitte!


    In vielen deiner Postings sehe ich absolute Gemeinsamkeiten vor allem was Fairness und „Crossplay“ betrifft, kann doch nicht unmöglich sein das wir uns da auf einer gewissen Ebene treffen können, ohne das es immer gleich solche Formen annehmen muss



    Es Grüßt Dich Lieb Der Alex




    EDIT: Und jetzt back zu Topic wenn du mal reden willst mein SkypeNick = wernabluat

  • Kleiner Tipp:
    Wir haben alleine in Selfiran (so ein kleines, unwichtiges Protektorrat südlich von Paolos Trutz) um die 70 Spieler.
    Die können nicht alle Protektoren spielen!
    Und daher kann davon, dass eh nur die "High-End"-Riege bespielt wird, keine Rede sein.
    Das Nordlager wird auf dem Con wenigstens 300 (eher 500) Spieler enthalten.
    Und diese Masse an Charakteren muss gehändelt werden.
    Das können nicht alles Ihre Exellenzen machen.


    Dazu kommt, dass auf dem JdS und CoM kein Protektor eine Zuständigkeit im Lager hat, da wir ja in keinem Protektorrat sind.
    Da brauchen wir Verwaltungsbeamte, so hart es klingt.
    Und da die Achener als Nicht-Nordbürger nun einmal nicht alles wissen sollen, müssen das Nordbürger machen.
    Es steht jedem Achener (und den meisten anderen) frei, den Schwur als Nordsiedler ab zu legen und Beamter im Norden zu werden. Ob jetzt als "normaler" Verwaltungsbeamter, als Rechtsgelehrter oder als Soldat ist dabei egal.
    Und so lange die Achener nun einmal keinen Treueeid gegenüber Ihren Exellenzen des Nordlichen Siegela abgelegt haben, werden sie auch nicht alle Reichsinterna erfahren.


    Wir können uns auch gerne über Skype zu dem Thema unterhalten, schicke mir dann bitte eine PM ;) .

  • Bitte informiere dich zuerst einmal aus erster Hand, was Treue-Eide Schwüre des Achenar-Ordens bezüglich des Nördlichen Siegels betrifft ;). Dann ob wir schon einmal das uns entgegengebrachte Vertrauen missbraucht haben. IT wie OT.


    Ob ihr uns weiter in Interna einbinden wollt ist natürlich eure Sache. Ich denke ihr seid damit immer gut gefahren vor allem dann wenn unsere objektive Stimme vor Ort war um das eine oder andere klar zu stellen und somit Eskalation zu verhindern. Ja sorry aber nichts anderes machen wir hier seit fast 10 Jahren, mir ist schon klar, dass es nach so langer Zeit hierbei mitunter auch zu Missverständnissen kommen kann.


    Und nochmal unter uns. Das Herz des Orden der Achenar schlägt besonders für das Siegel des Zwielichts!


    Das angebotene Skype Gespräch nehme ich nur allzu gerne an. Du hast eine PM.

  • So, private Gespräche macht Ihr bitte unter Euch aus, das verschwendet hier nur Platz im Forum. Danke.


    Insgesamt: Back to Topic, persönliche Streitereien will ich hier nicht lesen, dafür ist Platz in den dafür üblichen Kanälen: Private Nachricht, Email, Skype, Instant-Messenger, Twitter…


    [hr]


    [quote author=Roman von Stauffenberg]Das Ganze zeichnet für mich ein klares Bild und wird mir langsam klarer.
    Hier wird versucht eine dritte Instanz bestehend aus [NORD und des Jurisdiktion ] zwischen Archon und Nyame einzuziehen die klar die Souveränität des Protektors beschneiden soll und die absolute Kontrolle (+Ordnung) in jeglicher Form ausübt. Ich denke das hat mittlerweile der „Dümmste“ hier begriffen.[/quote]
    Wir betrachten hier ganz offensichtlich unterschiedliche Bilder. Mein Ansinnen ist, die Protektoren zu stärken.

    Schon Gandalf wusste: &quot;... in den Osten gehe ich nicht.&quot; (Die Zwei Türme, 4, Kapitel 5)<br />--<br />Khorass Terennio, Iudex Maximus des Nördlichen Reichs<br />Kelnozz, Sargtlin des Qu\'ellar Zress

  • Mal ne Frage: Wiedersprechen sich hier nicht 3 und 5 ?

    Zitat

    (1) Jeder Bewohner oder Gast hat das Recht, ein ihm widerfahrenes Unrecht durch das Recht des Nördlichen Reiches ahnden zu lassen.
    (2) Hierfür muss das Vergehen bei dem Protektor des Protektorrates, in dem das Vergehen geschehen ist oder beim Hochamt für Jurisdiktion angezeigt werden.
    (3) Wenn ein Vergehen angezeigt wird, ist die zuständige Stelle angehalten, dieses schnellstmöglich zu untersuchen. Hierbei gilt eine Unschuldvermutung.
    (4) Es ist möglich, jemanden direkt eines Vergehen bei dem Protektor des Protektorrates, in dem das Vergehen geschehen ist oder beim Hochamt für Jurisdiktion anzuzeigen. Zu beachten ist jedoch, dass das Vergehen von dem bewiesen werden muss, der das Vergehen eines anderen anzeigt.
    (5) Wenn jemand wegen einem Vergehen angezeigt wird, so wird er so lange als schuldig betrachtet, bis seine Unschuld bewiesen ist.


    Zitat

    Ich würde allerdings noch zusätzlich empfehlen den Protektoren eine Art amtlichen „Berater“ zur Seite zu stellen, vor allem für die Anfangszeit damit man sich als Protektor einmal in das Ganze System einleben kann ohne gleich mal in ein Fettnäpfchen zu treten oder blöde Formalfehler zu begehen, die ja mitunter dann fatale Folgen für das ganze Lehen haben können – ups. :o


    Hier ist ja schon gesagt worden, dass es dazu eine Einschulung geben soll/muss. Frage bleibt wie wir das OT regeln, die Protektoren sollten tatsächlich halbwegs wissen was sie tun, es sei denn Rechtsprechung intressiert sie nicht (in diesem Fall können sie ja einen eigenen Judex ernennen). Soll das ganze mal auf Con ausgespielt werden (was vermutlich schwer erreichbar ist), oder solls dazu mal ne Skype/TS Sitzung geben?

  • wenn es sich mir erschliessen würde, würd ich nicht fragen.


    Sorry, aber das ist gerade eine unnötige Antwort gewesen Olaf. Ich poste nicht um des postens willen.


    in 3 steht meinem Verständnis nach, dass die untersuchende Stelle den Beschuldigten für Unschuldig zu halten hat. In 5 steht, das der Beschuldigte schuldig ist, bist er oder andere seine Unschuld bewiesen haben. Meiner Meinung nach widerspricht sich das. Wenn du mir erklären kannst warum es nicht widerspricht oder nur zum Teil wäre ich dir dankbar und meine Frage auch tatsächlich beantwortet.


  • Mal ne Frage: Wiedersprechen sich hier nicht 3 und 5 ?


    Ja. Ich sehe da einen Widerspruch.
    Edit (nach Lektüre der folgenden Posts): Der Widerspruch besteht insofern nicht, als Abs. 3 sich auf Anzeigen gg. Unbekannt bezieht, Abs. 5 auf Klagen gg. bekannte Person.


    Zitat


    Hier ist ja schon gesagt worden, dass es dazu eine Einschulung geben soll/muss. Frage bleibt wie wir das OT regeln, die Protektoren sollten tatsächlich halbwegs wissen was sie tun, es sei denn Rechtsprechung intressiert sie nicht (in diesem Fall können sie ja einen eigenen Judex ernennen). Soll das ganze mal auf Con ausgespielt werden (was vermutlich schwer erreichbar ist), oder solls dazu mal ne Skype/TS Sitzung geben?


    Sowohl als auch. Es wird da eine TS geben (wenn es denn fertig ist, ab März kann's was werden bei mir…) und ausspielen werde ich es immer dann, wenn ich kann.

    Schon Gandalf wusste: &quot;... in den Osten gehe ich nicht.&quot; (Die Zwei Türme, 4, Kapitel 5)<br />--<br />Khorass Terennio, Iudex Maximus des Nördlichen Reichs<br />Kelnozz, Sargtlin des Qu\'ellar Zress

    Einmal editiert, zuletzt von MisterX ()


  • (3) Wenn ein Vergehen angezeigt wird, ist die zuständige Stelle angehalten, dieses schnellstmöglich zu untersuchen. Hierbei gilt eine Unschuldvermutung.
    (5) Wenn jemand wegen einem Vergehen angezeigt wird, so wird er so lange als schuldig betrachtet, bis seine Unschuld bewiesen ist.


    Absatz 3: Dort ist etwas passiert. Ich weiß nicht wer es war und was genau passiert ist. Hierbei gilt eine Unschuldsvermutung.
    Absatz 5: Die oder der hat das gemacht. Da Bürger des Nordens ja per se erst einmal die Wahrheit sagen, gilt hierbei eine Schuldvermutung. Wichtig ist jedoch, dass im Falle von Absatz 5 derjenige, der jemanden zu unrecht verdächtigt hat, anschließend so bestraft wird, als hätte sie/er das Verbrechen selber begangen.


    Ich hoffe, jetzt ist der Unterschied klar.



    Hier ist ja schon gesagt worden, dass es dazu eine Einschulung geben soll/muss. Frage bleibt wie wir das OT regeln, die Protektoren sollten tatsächlich halbwegs wissen was sie tun, es sei denn Rechtsprechung intressiert sie nicht (in diesem Fall können sie ja einen eigenen Judex ernennen). Soll das ganze mal auf Con ausgespielt werden (was vermutlich schwer erreichbar ist), oder solls dazu mal ne Skype/TS Sitzung geben?


    Und auch hier eine kleine, aber wesentlich Richtigstellung:
    Ein Protektor kann keinen Judex ernennen. Er kann jemandem zum Hochamt für Jurisdiktion (HfJ) senden, die/der sich dort ausbilden lassen soll und welcher das vom Judex Maximus zum Judex ernannt wird.
    oder er fordert einen Judex beim HfJ an, der die Aufgabe übernimmt.


    Die Ausbildung ist als Option über TS/Skype, im Forum oder auf Cons geplant. Ich werde mir für letzteres Zeit nehmen, wenn es irgendwie geht.

  • Danke Simon.
    Olaf - 3 und 5 sind also der selbe Fall aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Entweder gilt die Unschuldsvermutung immer oder nie. Beides gleichzeitig halte ich für schwer umsetzbar. Im Sinne deiner Weiterführung müsste sie also nie gelten, denn im Falle von 3 ist ja "ich" der Anschuldigende (sonst könnt ich ja niemanden anklagen und den ganzen Fall gäbs gar nicht)


    Zum anderen Punkt hast du recht, ich hab die sprichwörtliche Kurzform gewählt und die Zwischenschritte ausgelassen. am Ende kommt ein Iudex für das Protektorat raus^^


    TS/SKype find ich gut. Macht auch erst Sinn, wenn alles fertig ist :-)