Aktenzeichen 10/K2-EX

  • Aktenzeichen 10/K2-EX


    Zuständige Stelle
    auf Grund von Abweseheit des Protektors von Exlilia Iudex Secundus Optimus Solidus


    Gegenstand des Falles
    Beleidigung
    - Der Geschädigte wurde vom Angeklagten als Verräter tituliert


    Angeklagter
    Kelnozz


    Geschädigter
    Ernst von Wallendorf


    Zeugen
    es wurde keine Zeugenliste aufgenommen da Ihre Exellenz, die Nyame des Nördlichen Siegels die Tat bestätigte


    Wurden alle Parteien hierz befragt
    ja


    Urteil
    Gemäß §20 GGuSK:
    - öffentliche Entschuldigung
    - 5 Kupfer Geldstrafe wurden von Ihrer Exellenz, der Nyame des Nördlichen Reiches, als gerechtfertigte Höhe im Ramen der Finanziellen Möglichkeiten des Verurteilten, bestätigt. Das Geld zuwecks Deckung der Prozesskosten einbehalten.


    Fall erledigt
    ja

    KIA<br />ehemals offizieller Stellvertreter des Judex<br />Tzeentch-Anhänger

    Einmal editiert, zuletzt von Iudex Secundus Optimus Solidus ()