Mit dem Wissen Ihrer Exzellenz, Ka’Shalee Zress, Nyame des Nördlichen Siegels, sende ich, Malakin, Hofmagus des Westens, folgende
- Anklageschrift -
an den Senat des Nordens, mit der Bitte um Prüfung der Argumente. Ich verweise auf die Worte Ihrer Exzellenz, der Nyame, die da mitteilte, sie selbst werde etwaige Schritte gegen den Beschuldigten einleiten.
Ich, Malakin, klage hiermit im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, Ulrich von Hochkamer, Senator des Nordens, vor eben jenem Senat an.
Zuallererst möchte ich bemerken, dass ich gegen ein gesondertes Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit insistiere, so es denn dazu kommt, da sich gerade ein Senator sich jederzeit bewusst sein sollte, dass er niemals fehl gehen darf und das Volk daher ein Recht darauf hat, insbesondere dann diese vormals so vorbildhafte Person auch anders beurteilen zu können.
Ulrich von Hochkamer werden folgende Punkte zur Last gelegt:
§20 Beleidigung
Absatz 3: Beleidigung eines Diplomaten eines anderen Siegels gemäß §4 Absatz 1.
Und damit einhergehend
§19 Verleumdung
sowie
§ 9: Sabotage
Absatz 3: Hetze gegen das Reich, auch wenn hier von minderer Schuld gesprochen werden kann, ging die Hetze doch gegen das Reich des Westlichen Siegels und damit gegen die Exzellenz, die Nyame Siobhán NíCharthaigh, die keine Würdenträgerin des Nordens darstellt.
Zur Begründung der Anklagepunkte:
Es trug sich in der Nähe von Siegelstatt zu, dass Ulrich von Hochkamer gegen den Hofmagus des Westens üble Beleidigungen aussprach, ja sogar von Massenmord und Folter sprach, die jener begangen haben soll, was somit zu den Anklagepunkten 1 und 2 führt.
Darauf aufbauend zweifelte er sogar daran, dass der Hofmagus des Westens und Diplomat des Westlichen Siegels, überhaupt befähigt wäre, sein Amt auszuüben. Daraus folgt eine direkte Kritik am Wunsch der Nyame des Westens, Siobhán NíCharthaigh, die Kraft ihrer von den Elementen gegebenen Befugnisse, eben jenen Magier in diese beiden Ämter zu befördern, da er sich sehr verdient gemacht hatte um die außenpolitische Darstellung des Westlichen Siegels. Ergo ergibt sich der dritte Anklagepunkt.
Ich benenne als Zeugen den ehrenwerten Botschafter des Nordens im Westlichen Siegel, den Drow Kellindar. Die ehrenwerte Exzellenz, Ka’Shalee Zress, die ebenfalls in Siegelstatt anwesend war kann bestätigen, dass ich die Worte so wie oben niedergeschrieben, bereits vor Ort mit ihr besprach. Sie stimmte mir zu, eine entsprechende Anklageschrift zu verfassen.
Ich verbleibe mit dem demütigen Wunsch, das Recht gesprochen werde und dass das Volk des Nordens erkennen möge, dass auch Senatoren nicht völlig ohne Fehler sein können.
Hochachtungsvoll
Malakin
Hofmagus des Westens
Diplomat des Westlichen Siegels
Beratender Ratsmagier im Östlichen Siegel
geschrieben im Oktober, kurz vor Aufbruch an die Front