gut geben wir dem kind mal einen namen:
wer würde denn zum beispiel den protektor von aes ulunia daran hindern ein verbot unter todesstrafe für chaosanhänger zu verhängen. oder für nichtmenschen? damit würde ja sogar die nyame ausgeschlossen.
mit so einem passus könnte man (sogar absolut rechtens) einzelne protektoren von versammlungen ausschließen, indem man gesetze verhängt, die deren einreise verbietet und dann eine ratssitzung einberuft.
wenn wir hingegen ein gesetzbuch für nördliches recht machen und die protektorate für gesetzesverstöße, die im eigenen protektorat begangen werden machen, kann man je nach situation für kleine rechtsfälle im eigenen protektorat eigene gesetze geltend machen, sobald es protektoratsübergreifend ist muss das nördliche gesetzbuch herangezogen werden.
außerdem müssten alle gesetzesentwürfe der protektorate durch die jurisdiktion des nordens abgesegnet werden, um möglichen missbrauch und erstellung von schädlichen gesetzen zu unterbinden.
für die erstellung von gesetzen in den protektoraten des nordens müsste es also weitere gesetze geben