Beiträge von Centurio Optimus

    Meine persönlichen Anmerkungen:
    Ja, das Gesetz ist noch nicht fertig, aber die weitere Ausgestaltung sollte der Senat selber machen.


    Ja, ich habe die Hürden für neue/geänderte Gesetze recht hoch gelegt, aber das sollte durch die möglichkeit zur Stimmübertragung ausgeglichen werden.


    Die Volkssenatoren werden mit diesem Gesetz zwar abgeschafft, aber eher zu vollwertigen Senatoren gemacht, da es explizit mehr als einen Senator pro Protektorrat geben darf und die Unterscheidung zwischen Senator und Volkssenator entfällt.

    Sehe ich es eigentlich richtig, das Hochamt für Jurisdiktion ist der Iudex Maximus Khorass Terennio (bzw. ich, wenn der Iudex Maximus nicht Anwesend ist), währen das Amt für Jurisdiktion der gesamte Beamtenapperat ist?

    Das Thema dieses Treads ist die Gewaltenteilung.


    Aktuell liegen alle diese Gewalten defakto bei Hochamt für Jurisdiktion.


    Eindeutig von Nyame, Hochamt für Jurisdiktion und Senat gewollt ist, dass die Legislative (Gesetzgebende Gewalt) an den Senat abgegeben wird.


    Die Frage ist jetzt, wollen wir einen zusätzlichen Beamtenapperat, der dem Hochamt für Jurisdiktion die Exekutive (Ausführende Gewalt) abnimmt?


    Eine Alternative währe es, zwischen einem Iudex iudicare (Richter/Rechtsberater) und einem Iudex exsequi (Polizei) zu unterscheiden, was sich auch durch unterschiedliche Ausbildungen darstellen würde.

    Nördliches Senatsgesetz
    Abschnitt 1: Für wen gilt dieses Gesetz?
    Artikel 1
    (1) Das Senatsgesetz gilt für alle Senatoren des Nördlichen Siegels.
    (2) Senator ist, wer Bürger des Nördlichen Siegels ist und seinen Schwur als Senator vor Ihrer Exellenz, der Nyame des Nördlichen Siegels, geleistet hat und diesen Schwur nie in Zweifel gezogen hat.
    (3) Der Titel und die damit ein Hergehenden Rechte können jederzeit von Ihren Exellenzen, der Nyame oder dem Archon des Nördlichen Siegels ohne Angabe von Gründen entzogen werden.
    (4) Der Titel und die damit ein Hergehenden Rechte können jederzeit vom Protektor, für das der Senator spricht, entzogen werden. Hierrüber sind schnellstmöglich der Senat, die Nordreichische Organisation für Reichssicherheit und Diplomatie (N.O.R.D.) und das Amt für Jurisdiktion zu informieren.



    Abschnitt 2: Was regelt dieses Gesetz?
    Artikel 2
    (1) Das Senatsgesetz regelt die Arbeit des Senats.
    (2) Das Senatsgesetz regelt den gesamten Ablauf von Senatssitzungen inklusive der Einberufung der Senatssitzungen.
    (3) Das Senatsgesetz regelt die Abstimmungen innerhalb des Senats.



    Abschnitt 3: Rechte und Pflichten eines Senators
    Artikel 3
    (1) Die folgenden Pflichten gelten für alle Senatoren und ehemaligen Senatoren bis über ihr Ableben hinaus:
    (2) Alle Senatoren und ehemaligen Senatoren haben über Abläufe innerhalb des Senates stillschweigen gegenüber allen Nicht-Bürgern des Nördlichen Siegels zu halten.
    (3) Alle Senatoren und ehemaligen Senatoren haben über Geheimnisse, zu welchen sie Kenntnisse im Rahmen ihrer Senatstätigkeit erlangen stillschweigen gegenüber allen senatsfremden Personen außer Würdenträgern des Nördlichen Siegels zu bewahren.


    Artikel 4
    (1) Die folgenden Pflichten gelten für alle Senatoren:
    (2) Wenigstens ein Senator pro Protektorrat sollte bei jeder Senatssitzung anwesend sein. Sollte keiner der Senatoren bei einer Senatssitzung anwesend sein können, so ist der Protektor angehalten, die Sitmme seines Protektorrates an einen anderen Senator zu Übertragen. (Siehe hierzu Artikel 11 des Senatsgesetzes)
    (3) Alle Senatoren müssen sich über die Inhalte der letzten Senatzssitzungen informieren. Geeigente Quellen sind anwesende Senatoren und die Protokolle der Senatssitzungen.
    (4) Alle Senatoren müssen sich über alle gültigen Gesetze des Nördlichen Siegels sowie aller Protektorratsgesetze informieren.
    (5) Alle Senatoren müssen sich über alle gültigen Dekrete Ihrer Exellenzen informieren.
    (6) Alle Senatoren müssen sich über Termine und Orte von Senatssitzungen informieren und eine Anwesenheit mit den anderen Senatoren des Protektorrates und dem Protektor selbst abstimmen.


    Artikel 5
    (1) Die folgenden Rechte gelten für alle Senatoren:
    (2) Alle Senatoren haben das Recht, zwecks Teilnahme an einer Senatssitzung von Arbeitsdiensten im Protektorrat befreit zu werden.
    (3) Alle Senatoren haben das Recht auf eine Entschädigung für ihre Aufwendungen sowie eine Besoldung. Die Höhe der Besoldung und die Art der Entschädigung für Ihre Aufwendungen obliegt dem Protektor des jeweiligen Protektorratsrechtes und sollte im Protektorratsrecht hinterlegt werden.
    (4) Abweichend zu Artikel 5, Absatz 3 des Senatsgesetz des Nördlichen Siegels ist die Besoldung von Senatoren, welche gleichzeitig Beamte des Nördlichen Siegels sind durch das Nördliche Beamtengesetz geregelt.
    (5) Senatoren haben das Recht auf Teilname an Senatssitzungen sowie im Senat gehöhrt zu werden.


    Artikel 6
    (1) Die Rechte im Artikel 5 Absatz 2 und Absatz 5 des Senatsgesetz des Nördlichen Siegels können durch den Protektor des Protektorrates, aus welchem die Senatoren kommen, beschnitten werden, wenn bei einer Senatssitzung mehr als zwei Senatoren anwesend sind oder deren Anwesenheit erwartet wird.



    Abschnitt 4: Senatssitzungen
    Artikel 7
    (1) Senatssitzungen werden von der Stimme des Senats oder seinem hierzu schriftlich Bevollmächtigten einberufen.
    (2) Wenn weder die Stimme des Senates noch einer seiner hierzu schriftlich Bevollmächtigten anwesend sind, so kann der Senat auch durch wenigstens 4 andere Senatoren des Nördlichen Siegels einberufen werden.
    (3) Bei jeder Senatssitzung muss Protokoll geführt werden. Der Protokollführer ist zu Beginn der Senatssitzung zu bestimmen.
    (4) Eine Abschrift der Protokolle geht an die Nordreichische Organisation für Reichssicherheit und Diplomatie (N.O.R.D.) zwecks Archivierung und Information Ihrer Exellenzen.
    (5) Wenn in einer Senatssitzung Gesetze besprochen oder geändert wurden, so geht eine weitere Abschrift des Protokolls der Senatssitzung an das Amt für Jurisdiktion.
    (6) Wenn in einer Senatssitzung das Ressort eines der übrigen Hochämter Inhalt der Besprechung ist, so geht eine Abschrift der betreffenden Abschnitte des Protokolls an das jeweilige Hochamt.


    Artikel 8
    (1) Eine Senatssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Protektorrate direkt oder durch Stimmübertragung vertreten sind.


    Artikel 9
    (1) Die Sitzungen werden von der Stimme des Senats geleitet.



    Abschnitt 5: Stimmen
    Artikel 10
    (1) Jeder Protektorrat hat unabhängig von der Anzahl der Anwesenden Senatoren des Protektorrates maximal eine Stimme.
    (2) Wenn mehr als ein Senator eines Protektorrates anwesen ist, so müssen sich diese Einigen, wie sie bei einer Abstimmung abstimmen. Wie dieses geschiet obliegt den Senatoren oder dem Protektor des Protektorrates.


    Artikel 11
    (1) Ein Protektor darf die Stimme seines Protektorrates im Senat an einen Senator eines anderen Protektorrates übertragen. Diese Übertragung bedarf der Schriftform.
    (2) Wenn ein Protektor die Stimme seines Protektorrates übertragen hat, verliehren die Senatoren des Protektorrates ihre Stimme im Senat.
    (3) Die Übertragung darf vom Protektor frei für bestimmte Zeiträume, bestimmte Fälle (z.B. Abwesenheit des eigenen Senators) oder bestimmte Abstimmungen bestimmt werden und gilt auch nur für diese Zeiträume/Fälle/Abstimmungen.



    Abschnitt 6: Abstimmungen
    Artikel 12
    (1) Abstimmungen können geheim oder öffentlich sein.


    Artikel 13
    (1) Für eine Änderung der Siegelrolle des Nörlichen Reiches sind 2/3 der Stimmen des gesamten Senats notwendig. Siehe hierzu auch Artikel 8, Absatz 2 der Siegelrolle des Nördlichen Siegels.
    (2) Für eine Änderung von Gesetzen des Nördlichen Siegels bedarf es einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der Stimmen aller Protektorrate.
    (3) Für die Verabschiedung eines neuen Gesetzes bedarf es einer von mehr als der Hälfte der Stimmen aller Protektorrate sowie eine Beratung mit dem Hochamt für Jurisdiktion.
    (4) Für eine Änderung oder Neueinführung von Protektorratsgesetzen ist eine einfache Mehrheit der anwesenden und an anwesende übertragenen Stimmen notwendig.


    [hr]



    Rot= ToDo
    Geändert durch Olaf/Optimus(Wird bei den ersten Texten nicht verwendet, da ich eh den Anfang alleine erstelle)...

    Optimus wunderte sich, dass er dieses mal derart scharf nach Waffen kontrolliert wurde, aber das würde schon seinen Grund haben. Als hätte er nie die Gelegenheit gehabt, den Archon oder die Nyame zu verletzen oder gar zu töten, wenn er es gewollt hätte. Nur warum sollte er so etwas tun?


    Im Thronsaal Hielt er sich an die Ordnung, die er in Erinnerung hatte; nicht die Augen heben, 10 Schritt vor dem Thron kniehen und warten, bis man angesprochen wird. Und genaus tat er es, wobei er aber wieder darauf achtete, sich nicht genau auf ihre Exellenzen auszurichten beim Kniehen.

    Die Frage sehe ich bei mehreren Leute, daher beantworte ich es mal für alle:


    Die hier stehenden Gesetze sind nicht fertig (und erst recht nicht gültig).
    Es sind so zu sagen Alpha- bis Betaversionen der neuen Gesetze.
    Anregungen sind gerne genommen, die Texte sind von Menschen geschrieben, welche per Defintion Fehler machen.


    Bleibt dabei bitte sachlich und konstruktiv, da es sich um OT-Diskusionen handelt.


    Und verbreitet die Infos gerne in euren (Nord-)Spielergruppen, damit auch die selteneren Gäste dieses Forum nicht plötzlich von neuen Gesetzen überrascht werden.

    Ok, noch mal ganz deutlich:


    Personen dürfen natürlich von den Protektoren als Senator vorgeschlagen werden.
    Ein Mitsprache- & Stimmrecht im Senat erhalten diese jedoch erst, wenn sie durch Ihre Exellenz ernannt wurden.
    Wie diese Ernennung im Detail abläuft, ist Entscheidung Ihrer Exellenz.


    Olaf - 3 und 5 sind also der selbe Fall aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Entweder gilt die Unschuldsvermutung immer oder nie. Beides gleichzeitig halte ich für schwer umsetzbar. Im Sinne deiner Weiterführung müsste sie also nie gelten, denn im Falle von 3 ist ja "ich" der Anschuldigende (sonst könnt ich ja niemanden anklagen und den ganzen Fall gäbs gar nicht)


    Da muss ich dir wiedersprechen.
    Es hat schon seinen Grund, warum es den Absatz 5 gibt, aber das erkläre ich dir gerne unter weniger Augen ausführlich.

    Natürlich müssen Senatoren weiterhin von Ihrer Exellenz offiziell ins Amt berufen werden, da es ja Staatsdiener des Nördlichen Siegels sind. (Siehe Beamtengesetz Artikel 2, Absatz 4)
    Und soweit ich weiß, gibt es momentan keine Plände die Befungnis zum Einsetzen von Senatoren auf jemand anderen zu übertragen. (Was Ihre Exellenz natürlich tun kann, aber nicht muss.)


    (3) Wenn ein Vergehen angezeigt wird, ist die zuständige Stelle angehalten, dieses schnellstmöglich zu untersuchen. Hierbei gilt eine Unschuldvermutung.
    (5) Wenn jemand wegen einem Vergehen angezeigt wird, so wird er so lange als schuldig betrachtet, bis seine Unschuld bewiesen ist.


    Absatz 3: Dort ist etwas passiert. Ich weiß nicht wer es war und was genau passiert ist. Hierbei gilt eine Unschuldsvermutung.
    Absatz 5: Die oder der hat das gemacht. Da Bürger des Nordens ja per se erst einmal die Wahrheit sagen, gilt hierbei eine Schuldvermutung. Wichtig ist jedoch, dass im Falle von Absatz 5 derjenige, der jemanden zu unrecht verdächtigt hat, anschließend so bestraft wird, als hätte sie/er das Verbrechen selber begangen.


    Ich hoffe, jetzt ist der Unterschied klar.



    Hier ist ja schon gesagt worden, dass es dazu eine Einschulung geben soll/muss. Frage bleibt wie wir das OT regeln, die Protektoren sollten tatsächlich halbwegs wissen was sie tun, es sei denn Rechtsprechung intressiert sie nicht (in diesem Fall können sie ja einen eigenen Judex ernennen). Soll das ganze mal auf Con ausgespielt werden (was vermutlich schwer erreichbar ist), oder solls dazu mal ne Skype/TS Sitzung geben?


    Und auch hier eine kleine, aber wesentlich Richtigstellung:
    Ein Protektor kann keinen Judex ernennen. Er kann jemandem zum Hochamt für Jurisdiktion (HfJ) senden, die/der sich dort ausbilden lassen soll und welcher das vom Judex Maximus zum Judex ernannt wird.
    oder er fordert einen Judex beim HfJ an, der die Aufgabe übernimmt.


    Die Ausbildung ist als Option über TS/Skype, im Forum oder auf Cons geplant. Ich werde mir für letzteres Zeit nehmen, wenn es irgendwie geht.