Beiträge von MisterX


    Verzeichnisse mit Rechtscharakter: Wappenrolle, Zunftrollen, Handelsrollen, Körperschaftsrollen, Regalienordnungen, Verzeichnisse von Privelegien und sonstigen Vor- und Sonderrechten, Aprobationen, Kataster, ...


    Hat mE wenig Spielrelevanz und wird daher gemacht, wenn sie gebraucht werden. Danke für den Hinweis.


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    Diplomatische Listen und akkreditierungsrollen, Vertragsverzeichnisse, Korrespondenzbücher


    Ein kontinuierlich geführtes Urkundenbuch


    Vorwiegend Verwaltungsdinge. Soll sich NORD drum kümmern. ;)


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    Fall- und entscheidungssammlungen, Präzedenzen, Folgestatuten, Kommentare


    Aufgabe der Richter bzw. derer, die es werden wollen. ;)


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    Eine "Historia Septentriae", also eine kontinuierlich geführte Chronik des Nordens


    → NORD.

    Okay, meine Herren, Kindergarten einstellen.


    IST-Zustand
    Sämtliche Gewalten sind unmittelbar auf Archon & Nyame konzentriert. Es existiert keine Gewaltenteilung.


    WIRD-Zustand (zu diskutieren; dargestellt ist derzeitige Lage nach Siegelrolle)


    • Es gibt eine (angedeutete) Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive

    • Die Legislative ist auf Reichs- bzw. Siegelebene der Senat. Er ist alleinig für die Gesetzgebung für reichsweite Gesetze zuständig. Auf Protektoratsebene ist es zunächst der Protektor; er kann allerdings (mit Zustimmung des Senats) in seinem Protektorat eine für dieses Protektorat geltende Gewaltenteilung oder sogar -trennung einführen, wenn er will.

    • Die Judikative wird durch das Hochamt der Jurisdiktion ausgeübt.

    • Die Exekutive besteht aus Archon & Nyame, den Protektoren und denjenigen, die sie beauftragen.

    • Angehörige der Exekutive können die Judikative gleicher oder niederer Rangordnung verbindliche Weisungen erteilen. Archon & Nyame können gesetzesgleiche Verwaltungsakte erlassen.

    Zwischenstand: Ich bin gewissermaßen wieder zurück. Meine Beschäftigung über das letzte Semester ist an diesem Wochenende zuende gegangen und nun gehen die Dinge wieder etwas ruhiger. Was mich nicht vor Hausarbeiten und so Krams schützt, aber das steht auf einem anderen Blatt.


    Ziel ist jedoch weiterhin, zum JdS endlich die neuen Gesetze fertig zu haben.

    PS: nein Sklaven sind nicht per se männlich und auch nicht per se Drow bzw. Ilythiiri (so heisst es richtig). Auch ein gut ausgebildeter Mensch o.a. ist durchaus akzeptabel. Drow-Sklaven werden nur für besondere Dienste verwendet, die man den niedern Rassen nicht zutraut und sind auch entsprechend teuer auf dem Markt (heisst eher selten auf Reisen anzutreffen).


    Und für das Protokoll möchte ich angemerkt haben, dass auch weibliche Drow Dienerinnen oder Sklavinnen sein können. Auch von männlichen Drow. Und das ist ziemlich vorlagengetreu…


    Mal ne Frage: Wiedersprechen sich hier nicht 3 und 5 ?


    Ja. Ich sehe da einen Widerspruch.
    Edit (nach Lektüre der folgenden Posts): Der Widerspruch besteht insofern nicht, als Abs. 3 sich auf Anzeigen gg. Unbekannt bezieht, Abs. 5 auf Klagen gg. bekannte Person.


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    Hier ist ja schon gesagt worden, dass es dazu eine Einschulung geben soll/muss. Frage bleibt wie wir das OT regeln, die Protektoren sollten tatsächlich halbwegs wissen was sie tun, es sei denn Rechtsprechung intressiert sie nicht (in diesem Fall können sie ja einen eigenen Judex ernennen). Soll das ganze mal auf Con ausgespielt werden (was vermutlich schwer erreichbar ist), oder solls dazu mal ne Skype/TS Sitzung geben?


    Sowohl als auch. Es wird da eine TS geben (wenn es denn fertig ist, ab März kann's was werden bei mir…) und ausspielen werde ich es immer dann, wenn ich kann.

    Moinsen.


    Wäre es möglich, dass mich jemand am Freitag vom Bahnhof abholt? Problem: Ich kann noch nicht sagen, wann ich genau ankomme, da das davon abhängt, wann ich an der Uni loskomme. Ich plane auf eine Ankunft um 2019 (früher wird's nicht, ich hab knapp 5h Fahrt), im schlimmsten Fall komme ich um ca 2330 an (also, im schlimmsten Fall wird's Samstag kurz vor sieben, aber das wollen wir nicht hoffen).


    Der Bahnhof ist lt. Jugendherberge ca 3km entfernt, Ihr wäret also nicht allzu lange weg (10-15min?). Mit meinem Geraffel würde ich dafür aber Schätzungsweise gut 45-60min benötigen.


    Wär toll, wenn jemand mit Auto sich erbarmte, weiteres können wir dann ja per PN aushandeln.


    Grüße,
    X

    So, private Gespräche macht Ihr bitte unter Euch aus, das verschwendet hier nur Platz im Forum. Danke.


    Insgesamt: Back to Topic, persönliche Streitereien will ich hier nicht lesen, dafür ist Platz in den dafür üblichen Kanälen: Private Nachricht, Email, Skype, Instant-Messenger, Twitter…


    [hr]


    [quote author=Roman von Stauffenberg]Das Ganze zeichnet für mich ein klares Bild und wird mir langsam klarer.
    Hier wird versucht eine dritte Instanz bestehend aus [NORD und des Jurisdiktion ] zwischen Archon und Nyame einzuziehen die klar die Souveränität des Protektors beschneiden soll und die absolute Kontrolle (+Ordnung) in jeglicher Form ausübt. Ich denke das hat mittlerweile der „Dümmste“ hier begriffen.[/quote]
    Wir betrachten hier ganz offensichtlich unterschiedliche Bilder. Mein Ansinnen ist, die Protektoren zu stärken.

    Kurze Zusammenfassung, damit nicht (weiter) aneinander vorbei geredet wird:
    Das neue Konzept des Senats sieht eine "Vertretung" der Protektorate vor, bei dem jedes Protektorat mit einer Stimme vertreten sein wird. Wer in den Senat entsandt wird, entscheidet letztlich der Protektor, wobei sich das wie folgt herleitet: Wird keine Entscheidung getroffen, hat der Protektor den Sitz inne. Den kann er einnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder eben nicht. Möchte er Regeln über Vertretungen oder permanente Okkupation des Sitzes durch einen Anderen aufstellen, kann er das durch Protektoratsrecht tun. Wie es also genau zu einem solchen Senator kommt, ist egal. Es kann auch (beliebig) viele Stellvertreter geben. Wichtig ist, dass zu keiner Zeit irgendein Protektorat mehr als eine Stimme hat - auch, wenn 100 Senatoren delegiert sind.


    Das alte Konzept sah möglicherweise (s.o. irgendwo "Ich glaube trotzdem nur 1 Stimme pro Protektorat") eine ähnliche Stimmverteilung vor. Klar ist jedoch, dass es eine begriffliche Trennung zwischen "Senatoren" und "Volkssenatoren" gab (gibt), wobei sich das auf jeden Fall auf die Art der Mandatserteilung bezog ("Senatoren" wohl durch Protektor, "Volkssenatoren" wohl durch das Protektorat). Unklar ist (mir), wie hierbei die Stimmverteilung aussah.


    Der Versuch einer möglichst unfallfreien Synthese:
    Die bisherigen Volkssenatoren können vom Protektor (oder wer sonst nach Protektoratsrecht zuständig ist) schlicht als Senatoren akkreditiert werden, bzw. es können entsprechende Wahlen o.ä. einfach in den Protektoraten eingeführt werden, die das so wollen. Das einzige, was dann "wegfiele", wäre der Titel – aber auch das lässt sich ja regeln (bspw. dass jeder Senator den Titel "Senator" führen kann, oder den, den das Protektoratsrecht vorsieht – in dem dann "Volkssenator" stehen könnte…).



    Ansonsten:



    Und wenn auch viele Vereinbarungen nur mündlich erfolgt sind gilt es als abgemacht? Als eine Art Vertrag? Sag´s mir du bist der Jurist.


    Verträge sind grundsätzlich formfrei (Ausnahmen sind, wie immer, des Juristen täglich Brot), d.h. ja. Ist nach deutschem Recht so, dürfte nach österreichischem Recht ähnlich sein. Eh alles von den Franzosen abgeschrieben…
    Ist im Nördlichen Reich also wohl auch so, weil man's ohnehin nicht anders kennt.


    [quote author=Roman von Stauffenberg]Wenn es die längste Zeit so praktiziert wurde eine Art Gewohnheitsrecht? Wenn es das gibt.[/quote]
    Im kontinentaleuropäischen Recht wird viel auf Kodifizierung hingearbeitet (und das ist auch gut so). Im deutschen Recht gibt es dadurch kaum noch Gewohnheitsrecht. Anspruchsentstehung "durch Gewohnheit" würde ich übrigens vom "Gewohnheitsrecht" unterscheiden (der Gewohnheitsweg ist daher mMn kein "Gewohnheitsrecht", aber das ist langsam am Thema vorbei).
    Im Anglo-amerikanischen Recht läuft extrem viel über Gewohnheitsrecht. Ebenso im internationalen Recht (zufällig mein Steckenpferd, auf dem ich zu jeder passenden oder unpassenden Gelegenheit rumreite ;D).


    Im Nördlichen Reich würde ich viel über Gewohnheitsrecht (Rechtsüberzeugung + ständige Übung) arbeiten.


    Fakt ist aber immer, dass ein Gewohnheitsrecht von einer "harten", also kodifizierten Norm verdrängt werden kann. Ein Gesetz kann (soll, ja muss) also Gewohnheiten ändern.


    [quote author=Roman von Stauffenberg]Eine Sache die nur mehr darauf wartet von Fach- und Sachkundiger Hand zu Papier gebracht zu werden und in einen Gesetzestext gefasst zu werden.[/quote]
    Werde demnächst™ mal einen entsprechenden Thread über das Senatsgesetz hier aufmachen. Falls mir niemand zuvorkommt (*Jägerzaun zum Winken rauskram*).