Anklage gegen Ulrich von Hochkamer

  • Mit dem Wissen Ihrer Exzellenz, Ka’Shalee Zress, Nyame des Nördlichen Siegels, sende ich, Malakin, Hofmagus des Westens, folgende


    - Anklageschrift -


    an den Senat des Nordens, mit der Bitte um Prüfung der Argumente. Ich verweise auf die Worte Ihrer Exzellenz, der Nyame, die da mitteilte, sie selbst werde etwaige Schritte gegen den Beschuldigten einleiten.


    Ich, Malakin, klage hiermit im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, Ulrich von Hochkamer, Senator des Nordens, vor eben jenem Senat an.


    Zuallererst möchte ich bemerken, dass ich gegen ein gesondertes Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit insistiere, so es denn dazu kommt, da sich gerade ein Senator sich jederzeit bewusst sein sollte, dass er niemals fehl gehen darf und das Volk daher ein Recht darauf hat, insbesondere dann diese vormals so vorbildhafte Person auch anders beurteilen zu können.


    Ulrich von Hochkamer werden folgende Punkte zur Last gelegt:


    §20 Beleidigung
    Absatz 3: Beleidigung eines Diplomaten eines anderen Siegels gemäß §4 Absatz 1.


    Und damit einhergehend


    §19 Verleumdung
    sowie

    § 9: Sabotage

    Absatz 3: Hetze gegen das Reich, auch wenn hier von minderer Schuld gesprochen werden kann, ging die Hetze doch gegen das Reich des Westlichen Siegels und damit gegen die Exzellenz, die Nyame Siobhán NíCharthaigh, die keine Würdenträgerin des Nordens darstellt.


    Zur Begründung der Anklagepunkte:


    Es trug sich in der Nähe von Siegelstatt zu, dass Ulrich von Hochkamer gegen den Hofmagus des Westens üble Beleidigungen aussprach, ja sogar von Massenmord und Folter sprach, die jener begangen haben soll, was somit zu den Anklagepunkten 1 und 2 führt.


    Darauf aufbauend zweifelte er sogar daran, dass der Hofmagus des Westens und Diplomat des Westlichen Siegels, überhaupt befähigt wäre, sein Amt auszuüben. Daraus folgt eine direkte Kritik am Wunsch der Nyame des Westens, Siobhán NíCharthaigh, die Kraft ihrer von den Elementen gegebenen Befugnisse, eben jenen Magier in diese beiden Ämter zu befördern, da er sich sehr verdient gemacht hatte um die außenpolitische Darstellung des Westlichen Siegels. Ergo ergibt sich der dritte Anklagepunkt.


    Ich benenne als Zeugen den ehrenwerten Botschafter des Nordens im Westlichen Siegel, den Drow Kellindar. Die ehrenwerte Exzellenz, Ka’Shalee Zress, die ebenfalls in Siegelstatt anwesend war kann bestätigen, dass ich die Worte so wie oben niedergeschrieben, bereits vor Ort mit ihr besprach. Sie stimmte mir zu, eine entsprechende Anklageschrift zu verfassen.



    Ich verbleibe mit dem demütigen Wunsch, das Recht gesprochen werde und dass das Volk des Nordens erkennen möge, dass auch Senatoren nicht völlig ohne Fehler sein können.


    Hochachtungsvoll
    Malakin


    Hofmagus des Westens
    Diplomat des Westlichen Siegels
    Beratender Ratsmagier im Östlichen Siegel


    geschrieben im Oktober, kurz vor Aufbruch an die Front

  • Hoch geschätzte Diener der Juristiktion,


    mit Trauer im Herzen und großem Bedauern wurde ich der Anklageschrift des ehrenwerten und im Reich hoch angesehenen Botschafters des Westens gewahr. Ich Ulrich von Hochkamer möchte dazu gerne eine Erklärung abgeben.
    Zum 1. handelt es sich hier um eine Geschichte aus frühen Tagen. Ich bedaure es wenn diese Erzählung seiner Durchlaucht dem Botschafter, ungewollt, nicht so weiter gegeben wurde wie sie erzählt war. Es ging darum das Malakin zu einer Zeit, in der in einem Land finstere Nekromanten und Dämonenbeschwörer die Macht inne hatten, zum Herzog dieses Landes gemacht wurde. Des weiteren sprach ich davon das die von ihm beschriebenen Straftaten in seinem Namen durchgeführt wurden. Nicht aber auf seinen Befehl. Ich sehe den Herren Botschafter dort eher in der Rolle des Opfers des Systems. Doch alles in allem sind dies meinen Quellen zufolge wahre Aussagen. Ich bin mir nicht bewust wann ich offen die Befähigung des geschätzten Herrn Malakin angezweifelt habe. Ich kenne ihn sehr lange und weiß was er zu leisten imstande ist. Sollte ich den Eindruck erweckt haben, so bedaure ich dies und wünsche mich hiermit öffentlich zu entschuldigen.


    Ich erachte die Anklage als haltlos da meine Aussagen auf Tatsachen und der Wahrheit beruhen. Hierzu bestände die Möglichkeit den Herzog Fellen Dudra von Mondrat zu befragen. Ich bitte daher den hoch geschätzen Botschafter Malakin, den ich durchaus als fähig erachte sein Amt und Würden mit Stolz zu erfüllen, diese Anklageschrift zurück zu ziehen. In der momantanen Situation unserer beiden Reiche kann eine haltlose Anklage das gewonnene Vertrauen vielleicht nachhaltig schädigen. Sollte dies nicht der Fall sein, sehe ich mich leider gezwungen meinerseits rechtliche Schritte gegen den Botschafter einzuleiten. Dieses Schreiben wird in Kopie an seine Durchlaucht den Botschafter des Westens Malakin übersandt.


    In Hochachtung und vollstem Vertrauen in die Juristiktion. Möge die Wahrheit obsiegen.
    In Hochachtung und mit größtem Respekt gegenüber seiner Durchlaucht Malakin


    Ulrich von Hochkamer

  • Verehrter Botschafter,


    ich verstehe Euer Schweigen als Zeichen der vielen Dinge die Ihr auf dem Feldzug zu erledigen habt. Jedoch muß ich sagen die Hartnäckigkeit eurer Verteidigung ehrt euch. Ich schlage euch nunmehr vor, das Ihr eure Anklage zurück zieht. Im Gegenzug erkläre ich mich bereit, alle mir zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen um noch einmal eine Recherche in dieser Angelegenheit zu unternehmen. Das Ergebnis dieser Nachforschung soll offen bekannt gemacht werden. Natürlich werde ich mich bei euch entschuldigen sollten die Anschuldigen falsch gewesen sein.


    In Hochachtung


    Ulrich von Hochkamer

  • An Ulrich von Hochkamer



    Verehrter Senator,


    in der Tat ist es zutreffend, dass sich mein Dienstherr auf dem Feldzug befindet. Als Sekretarius in Prokura war es meine Pflicht, eben jenen diesen Brief, den ihr geschrieben habt zu öffnen.


    Herr von Hochkamer, ich sehe mich außerstande, diesen Brief weiterzuleiten, zeugt er doch davon, dass Ihr nicht recht zu wissen scheint, welches Amt mein Herr nunmehr erfüllt, was mich dazu ermuntert, es noch einmal darzulegen.


    Mitnichten ist er Botschafter. Ihr habt sicherlich bereits die Dame Cathérine Coucy kennen gelernt? Sie ist die Botschafterin des Westlichen Siegels im Norden. Mein Herr ist Diplomat, er steht den 3 Botschaftern vor und hat daher eher koordinierende Funktion, als das diplomatische Tagesgeschäft es vielleicht erahnen lassen.


    Nunmehr zu den durchaus ernsteren Dingen, die ebenfalls in Eurem Tonfall mitschwingen. Ich muss Euch nicht sagen, Senator, dass Ihr den Schutz eines Diplomaten im Westlichen Siegel nicht mehr genießt. Euer Tonfall ist darauf aufbauend nicht angemessen, so es mir zusteht, so offen zu Euch zu sprechen. Sollte ich dies in der Tat nicht dürfen, so steht es Euch frei, mir, Anturion Rübecker, eine Strafe aufzuerlegen.


    Mein Dienstherr hat sich weder verteidigt, noch wird er die Anklage zurückziehen. Ihr steht in der Bringschuld, Euer Verhalten, dass durchaus auch Rückschlüsse auf den Senat des Nördlichen Siegels ziehen lässt, zu entschuldigen und Eure Verteidigung vorzubereiten.


    Ich bin untröstlich, aber Ihr lasst uns leider keine Wahl.


    Wie bereits eingangs erwähnt, Euer Brief wird nicht an Malakin weitergeleitet werden, was durchaus Euer Vorteil sein kann. Verspielt nicht diesen letzten Wink.


    Hochachtungsvoll
    Anturion Rübecker
    Sekretarius


    Post Sciptum: Dieser Brief geht in Kopie an die Hochjuristin des Nördlichen Siegels, die Ehrenwerte Dame und Senatorin Ganura Fidòsi

  • Öffentlicher Aushang in Paolos Trutz, in schlichter Abschrift ebenso an Malakin und Ulrich von Hochkamer:


    Verlautbarung der Jurisdiktion


    Hiermit sei bekannt, dass das Verfahren Malakin gegen Ulrich von Hochkamer eingestellt wird.


    Die Anklage Malakins - bis dato Hofmagus des Westens, Diplomat des Westlichen Siegels, Beratender Ratsmagier im Östlichen Siegel - gegen Ulrich von Hochkamer - bis dato Protektor und Protektoratssenator Aes Uluniars - wurde nach der anhaltenden Schwebe des Verfahrens von Ihrer Hochwürden der Juristrix Maxima abgelehnt, das Verfahren aufgrund der kontinentär-politischen Verschiebungen der Position und Würden des Ulrich von Hochkamer und Formfehlern in der Anklageschrift hiermit endgültig eingestellt.


    IURE et LEGE


    Wir schreiben heute den 30.III anno X p.rd.M.