Olaf - 3 und 5 sind also der selbe Fall aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Entweder gilt die Unschuldsvermutung immer oder nie. Beides gleichzeitig halte ich für schwer umsetzbar. Im Sinne deiner Weiterführung müsste sie also nie gelten, denn im Falle von 3 ist ja "ich" der Anschuldigende (sonst könnt ich ja niemanden anklagen und den ganzen Fall gäbs gar nicht)
Da muss ich dir wiedersprechen.
Es hat schon seinen Grund, warum es den Absatz 5 gibt, aber das erkläre ich dir gerne unter weniger Augen ausführlich.