Apokryphen, etc.

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Ihr schon ein vorgehen bezüglich der Apokryphen habt bzw. ob Ihr bei den "bestehenden" Apokryphen die Protektoren erst noch vor das Amt der Jurisdiktion holen wollt, damit diese Apokryphen dann legitimiert werden.


    Sollten alle bisher erlassenen Apokryphen bereits vollen Geltungsbereich haben, so erghet IT die folgende Aussage von Ihrer Exzellenz an Euch:
    Bezüglich der neuesten Gesetzeserweiterung Gales Morgans(*) erhebt Ihre Exzellenz ein Veto, da diese exakt eine von Ihr erlassene Apokryphe negiert. Gerade auch im Hinblick darauf, dass weitere Protektorate dies als einen Aufruf ansehen könnten, explizite Gesetze des Nordens negieren zu wollen, wird diese Apokryphe nicht in Kraft tereten!



    (*) <!-- l -->viewtopic.php?f=11&t=1066&p=39573#p39573<!-- l -->

    [...]die Nyame ist eine sehr verständnisvolle Person... Mit einem Gespühr für Schwächen wie ein Bluthund. [...]

  • Grundsatz der Apokryphen und Gesetze: Es gilt nichts, was nicht im richtigen Forum veröffentlicht wurde. Solange wir es nicht veröffentlicht haben, berücksichtigen wir es nicht in der Rechtsfindung.


    Die bestehenden Apokryphen werden mit Erlass des neuen Gesetzes verfallen. Die Protektoren müssen sie dann über das dann geltende Verfahren (Senat etc.) erneut erlassen.

    Schon Gandalf wusste: &quot;... in den Osten gehe ich nicht.&quot; (Die Zwei Türme, 4, Kapitel 5)<br />--<br />Khorass Terennio, Iudex Maximus des Nördlichen Reichs<br />Kelnozz, Sargtlin des Qu\'ellar Zress