Grundlegende Systematik: Das Reich bestimmt die Tatbestände, das Protektorat die Rechtsfolgen. Grundlegend kann man sich am bisherigen Strafkatalog orientieren, der war aber teilweise unvollständig und uneindeutig. Ich werde da demnächst eine Init-Version erarbeiten, falls sich niemand bemüßigt fühlt (hint, hint), die sinnvollen Tatbestände aus dem Strafkatalog hier aufzulisten.
Nördliches Kriminalgesetz
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Ich hatte dir ja schon meine Änderung geschickt.
Was ich ändern würd ist dass sich die Strafe nicht nach "Schwere des Verbrechens" richtet - also "Schwere Strafe, Mittlere Strafe" usw...
Da würd ich mir eine Strafe direkt im Tatbestand wünschen...
ODER wir regeln das so, dass wir es wiefolgt machen:
-Siegelroll legt lediglich die Grundlage fest (TB + MINDESTstrafe)
-Protektrorat SOLL die Strafe neu festlegen ODER übernehmenIch würd das aber lieber wie im StGB machen - Strafe direkt im TB
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Zu den Änderungen: Stellst Du sie bitte für alle nochmal hier rein?
[quote author="Alrik Lowanger"]Ich würd das aber lieber wie im StGB machen - Strafe direkt im TB[/quote]
Das ist prinzipiell sinnvoll, allerdings haben wir folgendes Problem: Das, was im einen Protektorat verwerflich (und strafwürdig) ist, ist im anderen der gute Ton. Vergleiche hier bzw. Selfiran vom Ring der Heiler und die Protektorate des Chaos oder das der Ulu Mulus. Hier gab es in der Vergangenheit schon Ausnahmeregelungen (in den sog. Apokryphen). Das möchte ich gerne vermeiden, weil dann alle Welt zu uns kommt, und irgendwelche Ausnahmeregelungen will. Die wir ihnen ohnehin geben, weil uns das prinzipiell ziemlich egal ist, was in den Protektoraten läuft, solange es sich nicht gegen den Norden als Ganzes richtet.Dazu kommt, dass die Protektoren weitere Spielmöglichkeiten bekommen sollen. Ein Protektor soll, so zmd. meine Meinung, doch problemlos selbst die Gesetze seines Protektorats bestimmen können. Die Folge davon wäre allerdings ein Föderalismus, der mir etwas zu exzessiv ist, da man sich (und die Befürchtung kam ja auch in div. Diskussionen hier im Forum durch) dann tatsächlich je nach Protektorat völlig unterschiedlichem Recht ausgesetzt sieht.
Daher bevorzuge ich (bis ein besserer Vorschlag kommt <!-- s;) -->;)<!-- s;) --> ) gewissermaßen eine "Rahmengesetzgebung" des Nördlichen Reichs, an denen sich die Protektoren orientieren können. Das Strafrecht des Nördlichen Reichs soll hier - in Durchbrechung des üblichen Grundsatz Nördliches Recht bricht Protektoratsrecht - eine subsidiäre Geltung entfalten und vom Recht des Protektorats (so geschrieben) überschrieben werden. Die Kontrolle hierfür ist, dass Protektoratsrecht seinerseits genehmigt werden muss (ich hatte hierfür bislang das Amt der Jurisdiktion, also uns, im Auge, finde aber, dass der Senat in Übereinstimmung mit dem Amt der Jurisdiktion viel sinnvoller wäre…).
Diese Regelung würde auch deinem Vorschlag entgegen kommen, allerdings dass ich keine Mindeststrafe einführen würde, sondern schlicht einen Default-Wert setzen.Nach ein paar Momenten ist das tatsächlich die bessere Lösung, da die Protektorate (mit Zustimmung der anderen Protektorate und uns) auch TB komplett streichen oder eigene schaffen können…
Edit: Syntax repariert.
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Merke: Ein Jurastudium oder zumindest grundlegende Ahnung von Theme Recht kann echt hilfreich sein...
MisterX: Ich weiß jetzt mal wieder, warum du ein definitiv besserer Judex bist, als ich es je werden könnte!
Zum Thema:
Eine Arte Grundgesetz des Nördlichen Siegels, werlches dann von den Protektoren weiter ausgestaltet wird, auch und gerade was die Art der Bestrafung angeht, halte ich für sehr sinnvoll.
Ein Beispiel, warum die Strafen bei den Protekoraten liegen sollte:
Ein Siedler schlägt einem anderen den Arm ab.
- In Selfiran gibt es streit mit meinem Char, der Arm wird wieder nachwachsen lassen und gut.
- Bei den Chaoten ist das Theme je nach Betroffenem eh unwichtig oder wird wieder hin mutiert <!-- s;) -->;)<!-- s;) --> .
- Ohne Heiler oder ähnliches wird es in einigen anderen Protektoraten echt stress geben...Es macht also schon sehr viel Sinn, die härte der bestrafung den protekoraten zu überlassen.
Für die Ausarbeitung des Grundgesetzes könnte man ja den Senat als beratendes Gremium einsezten, damit die mal wieder mehr zu tun haben.
Die nächste Idee (und da kommt das Hochamt ins Spiel) ist, dass ein Siedler, der in einem anderen als seinem Heimatprotektorrat verurteilt wird, das Hochamt anrufen kann, das Urteil zu überprüfen. Das Hochamt könnte das Urteil im Sinne des grundgesetzes prüfen und ggf. ändern.
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Wie wäre es, auf das Kriminalgesetz an sich zu verzichten und stattdessen, was protektoratsübergreifende Straftatbestände angeht, mit Konventionen zu arbeiten? Die könnten dann entweder auf Teilbereiche eingehen oder umfassend sein. Ich illustriere das mal kurz an einem Beispiel:
Protektorate A und B sind eher Lichtie-Protektorate, Protektorat C ist etwas zwielichtig und Protektorat D ist von Drows besiedelt.
Jetzt arbeiten die Protektorate A und B eine Konvention zu Diebstahl aus und ratifizieren sie. Protektorate C und D finden die dann auch gut und werden zu Akzessoren. Damit gilt in allen vier Protektoraten das gleiche Recht bezüglich Diebstahl. Wenn die Protektorate A und B jetzt noch irgendwie andere Straftatbestände in der Konvention zu Diebstahl machen wollten, könnten sie das über ein Zusatzprotokoll machen.
Protektorate A, B und D arbeiten weiterhin eine Konvention zu Beleidigungen aus und ratifizieren sie. Protektorat C gefällt das nicht so ganz, weil sie keine Definition von "Beleidigung" haben, und unterzeichnen die Konvention nicht.
Protektorat D schließlich ratifiziert eine Konvention zur Tötung von Spinnen, die von den anderen drei Protektoraten nicht mitgetragen wird, und hat da sein eigenes Recht.So hätten wir weiterhin größtmögliche Freiheiten für die einzelnen Protektorate, würden aber gleichzeitig im Vergleich zu einzelnen Strafgesetzen der Protektorate die Rechtslage vereinfachen und es darüberhinaus Protektoraten erlauben, sich das eigene Strafrecht durch die Akzession zu dieser und jener Konvention schnell nach dem Baukastenprinzip zusammenzubasteln.
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Sache ist wohl eher die aus welchem der Protektorate ich komme.
Wenn mir n Arm nachwächst ist mir das "relativ" egal ob der abgeschlagen wird oder nicht.
Als Otto-Normal-Mensch ist das aber ein SEHR großes Problem wenn ich nur noch einen Arm habe...Daher fände ich es schon gut, wenn ein StGB existiert, dass die Grundstraftatbestände definiert.
Also Raub, Diebstahl, Ehrkränkung und was weiß ich sollten feststehen.
Zudem fand ich die Idee mit "Zustimmung des Senats und dem Amt der Jurisdiktion" sehr gut - so können wir die Rechtslage im Blick behalten.
Daher mein Vorschlag:
- Zustimmung des Senats und dem Amt der Jurisdiktion für Apokryhen
- Solange innerhalb eines Protektorats die Tat begangen werden, wird Protektoratsrecht angewendet
- Sollten es in keinem Protektorat vonstatten gehen, so wird das Siegelrecht angewendetDamit könnten wir auch Streitigkeiten verhindern in Bezug auf "wann gilt welches Recht" (da aufm Conquest dann Siegelrecht gilt oder?).
Damit die eigenen Apokryphen angewendet werden können, könnte man ja die von mirbereits entworfene "Geltungsbereich-Norm" in die Siegelrolle einbauen - sofern gewollt
ZitatGeltungsbereich:
(1) Das Gesetz gilt im Gebiet des Nördlichen Siegels
(2) Unabhängig werden Strafen auch nach diesem Gesetz beurteilt sofern ein Würdeträger an der Tat beteiligt ist. Dies gilt ebenfalls für die ihm unterstellten Personen
(3) Sollte gegen einen Bürger des Nordens, welcher in einem Verband unter der Flagge des Nordens oder unter der Flagge eines nördlichen Protektorats, eine Straftat begangen werden so gilt hier das Recht des Nordens oder das des Protektorats
(4) Sollten Zweifel bestehen welches Recht anzuwenden ist so ist der Rat der Nyame oder des Archons einzuholen. Sind die Nyame oder der Archon nicht binnen 24 Stunden kontaktierbar so liegt die Entscheidung beim höchsten Würdeträger des Nordens der zugegen ist. Ausnahme hiervon ist, wenn der Würdeträger selbst Täter ist. Sofern der Würderträger angeklagt wird liegt die Entscheidung bei einem Richter des Nordens ob das Gesetz des Nordens Anwendung findet. (Vll rausnehmen, da das wieder Probleme machen könnte...hier gibts wieder eine Aussnahme vom Geltungsbereich und darauf kann sich XYZ berufen und das Verfahren wird eingestellt bzw verschoben.)Kurz als Erklärung:
- Würdeträger werden also IMMER unter dem Nördlichen Gesetz angeklagt, da diese so eine Art "Botschaft" sind.
- Bürger des Nordens genießen den Schutz / leiden unter den Strafen des Nordens wenn sie in einem Verband unterwegs sind. Verband ist ab einer Mannstärke von 25 Leuten die gemeinsam unter Flaggen des Nordens zelten oder als solche erkennbar sind
- Zweifelsfrage: Hier geht einfach die Frage von Instanz zu Instanz nach unten. Erst Nyame/Archon, dann der jeweilige Lehnsherr und schließlich ein Jurist des Nordens (hier hat der Richter des jeweils betroffenen Protektorats natürlich Vorrang, danach entscheidet die Mannschaftsstärke). Ist ein Würdeträger angeklagt gilt für in AUTOMATISCH das Gesetz des Nordens bzw das des Protektorats aus dem er stammt! Das muss allerdings ein Richter entscheiden (der mit der höchsten Mannschaftsstärke!). Grund ist, dass derjenige (Würdeträger) sich nicht der Strafbarkeit entziehen soll, weil es im anderen Siegel dafür keine Strafbarkeit gibt.
ZitatMerke: Ein Jurastudium oder zumindest grundlegende Ahnung von Theme Recht kann echt hilfreich sein...
Ne so denkt wenigsten noch iwer mal halbwegs normal und nicht so verwirrt wie Juristen -.-*
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Ex-akt. Juristen sind höchst seltsame Gesellen…
[quote author="Alrik Lowanger"]- Zustimmung des Senats und dem Amt der Jurisdiktion für Apokryhen
- Solange innerhalb eines Protektorats die Tat begangen werden, wird Protektoratsrecht angewendet
- Sollten es in keinem Protektorat vonstatten gehen, so wird das Siegelrecht angewendet[/quote]
Sinnvoll.Die Ratifikations-Sache, die Ffalmir vorgeschlagen hat, ist mir als Völkerrechtler hochgradig sympathisch, allerdings führt das, glaube ich, zu etwas zuviel Verwirrung unter den Spielern.
Was den Geltungsbereich angeht: Ich habe den Vorschlag eingearbeitet, allerdings verkürzt und nicht ganz so genau. Siehe Art. 13 SRNR (Siegelrolle d. Nördlichen Reichs)
Was die Namenskonventionen angeht, hatte ich bisher folgendes im Hinterkopf:
Siegelrecht heißt "Nördliches Recht" d.h. bspw. "Nördliches Kriminalgesetz"
Die Protektorate erlassen "Protektoratsrech", das hieße dann bspw. "Kriminalgesetz von Raetien"
Das würde auch bedeuten, dass ein Protektor mehrere Gesetze erlassen kann, unabhängig voneinander und die dann bspw. auch gleichzeitig einreichen kann - und der Senat das eine annehmen, das andere ablehnen kann.